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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alembra GmbH

Keuneweg 7

54295 Trier

Vertreten durch:

Solange Kamphorst (Geschäftsführerin)

Cleiton Pache (Geschäftsführer)

 

Kontakt:

Telefon Alembra – Wein Style Hotel: +49 (0)651 699 846 70

Telefon Alembra – Hotel zur Moselbrücke +49 (0)650 29346052

E-Mail: kontakt@alembra-hotels.de

 

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder automatisiert erfolgen, insbesondere durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail, über die hoteleigene Buchungsplattform, über Vertriebspartner oder über sonstige elektronische Buchungssysteme.

2.3 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

2.4 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder anderen Optionen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst geschuldet werden (z. B. Kulturförderabgabe oder Kurtaxe). Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3.4 Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen, die die vereinbarten Leistungen unmittelbar betreffen, ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Falle einer Senkung erfolgt eine entsprechende Reduzierung der Preise.

3.5 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.6 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsregelungen gemäß den jeweils einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in ihrer zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Fassung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.7 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Vorauszahlung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.9 Das Hotel ist berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern geleistet wurde.

3.10 Der Gast ermächtigt das Hotel, offene Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere Übernachtungskosten, Stornierungsentgelte, No-Show-Gebühren, Kosten für Zusatzleistungen, Schadensersatzforderungen sowie Kosten für Sonderreinigungen oder Reparaturen, über das bei der Buchung oder während des Aufenthalts hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen, soweit der Gast diese Forderungen nicht bei Fälligkeit begleicht.

3.11 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln der Hotelleistungen oder bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

3.12 Vom Gast in Anspruch genommene Zusatzleistungen, insbesondere gastronomische Leistungen, Minibarverbräuche, Parkplatzgebühren sowie sonstige Nebenleistungen, sind spätestens bei Abreise zu begleichen.

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4 RÜCKTRITT/ KÜNDIGUNG/ STORNIERUNG DES KUNDEN / NICHT IN ANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS

4.1 Für die vom Gast/Kunde gebuchte Rate gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Stornierungs-, Umbuchungs- und Zahlungsbedingungen. Die jeweils gültigen Bedingungen werden dem Gast/Kunde vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung, dem Angebot oder dem jeweils genutzten Buchungssystem ausgewiesen. Diese Bedingungen werden ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geltend gemachte Stornierungspauschale.

4.2 Stornierungen bedürfen mindestens der Textform. Sie können insbesondere per E-Mail oder über das jeweils genutzte Buchungsportal erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit einer Stornierung ist ausschließlich der Zugang beim Hotel. Das Risiko der ordnungsgemäßen Übermittlung trägt der Gast. Der Eingang der Stornierung wird vom Hotel in Textform bestätigt.

4.3 Die für die gebuchte Rate vereinbarten Stornierungsentgelte stellen pauschalierte Schadensersatzansprüche dar.

4.4 Für Veranstaltungen, Tagungen, Gruppenbuchungen sowie sonstige Leistungen, die über die reine Zimmerüberlassung hinausgehen, gelten die im Angebot, Vertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Stornierungs-, Umbuchungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die für die gebuchte Veranstaltungs- oder Gruppenrate ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.

Änderungen der Teilnehmerzahl, des Zimmerkontingents oder des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Hotels. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten Reduzierungen als Teilstornierung und werden entsprechend den vereinbarten Bedingungen berechnet.

Unabhängig von den vereinbarten Stornierungsfristen können bei Gruppenbuchungen bis zu 10 % des vertraglich vereinbarten Zimmerkontingents bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Darüber hinausgehende Reduzierungen werden gemäß den für die gebuchte Rate geltenden Stornierungsbedingungen berechnet.

Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel gesamtschuldnerisch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen und Schäden, die durch Teilnehmer der Gruppe verursacht werden.

4.5 Soweit für die gebuchte Rate, das Angebot oder die Buchungsbestätigung keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, ist das Hotel berechtigt, bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der gebuchten Zimmer, Veranstaltungsleistungen, gastronomischen Leistungen sowie sonstiger vereinbarter Leistungen pauschalierte Stornierungskosten zu verlangen. Diese betragen:

bis 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn: 10 %
59 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn: 45 %
29 bis 11 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn: 80 %
ab 10 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn sowie bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (No-Show): 100 %

Dem Gast/Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die vorstehenden Stornierungskosten beziehen sich auf den vereinbarten Gesamtauftragswert einschließlich Zimmerleistungen, gastronomischer Leistungen, Tagungs- und Veranstaltungsleistungen sowie sonstiger vertraglich vereinbarter Leistungen.

4.6 Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer bei nicht garantierten Reservierungen ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern keine spätere Anreise angekündigt wurde.

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5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund konkreter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Hotels, anderer Gäste oder Mitarbeiter erheblich beeinträchtigen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen könnte.

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

-  ein Verstoß gegen obengenannte Ziffer 5.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Aufenthalt oder einer berechtigten Verweisung aus dem Hotel bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung unberührt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

Das Hotel ist insbesondere berechtigt, Gästen den Aufenthalt zu verweigern oder diese des Hauses zu verweisen bei:

• erheblicher Lärmbelästigung,

• Beleidigungen oder Bedrohungen von Mitarbeitern oder Gästen,

• aggressivem Verhalten,

• übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum,

• Verstößen gegen behördliche Vorschriften,

• unerlaubter Nutzung der Zimmer durch nicht angemeldete Personen,

• gewerblicher Nutzung ohne Zustimmung des Hotels.

6.5 Das Rauchen ist ausschließlich in den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, eine Reinigungspauschale von 250 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere aufgrund von Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung oder Nutzungsausfall, bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6.6 Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Der Gast haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden. Das Hotel kann für die Unterbringung von Haustieren ein gesondertes Entgelt verlangen. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer verbleiben. Das Hotel ist berechtigt, bei Verstößen entstandene Kosten sowie hierdurch verursachte Schäden oder Beschwerden anderer Gäste dem Gast in Rechnung zu stellen.

6.7 Der Gast haftet für sämtliche Schäden am Gebäude, Inventar oder sonstigen Einrichtungen des Hotels, die durch ihn selbst, seine Begleitpersonen, Besucher, Beauftragte oder mitgebrachte Tiere verursacht wurden.

6.8 Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den öffentlichen Bereichen, Veranstaltungsräumen oder gastronomischen Einrichtungen des Hotels bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

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7 HAFTUNG DES HOTELs

7.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Wird dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet für Schäden am Fahrzeug oder dessen Inhalt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7.1 gelten entsprechend.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.5 Im Hotel zurückgelassene Gegenstände werden, soweit eine Aufbewahrung zumutbar ist, für einen Zeitraum von sechs Monaten verwahrt. Die Rücksendung erfolgt auf Wunsch des Gastes auf dessen Kosten und Risiko. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist das Hotel berechtigt, die Gegenstände unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten diegesetzlichen Vorschriften.

Smiling female receptionist handing a card to a male traveler with a suitcase at a hotel front desk.
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